In den letzten Wochen konnte man immer wieder von der NPD
und ihren finanziellen "Machenschaften" lesen, für welche
sie eine Strafe von zirka 2,5 Millionen Euro an die Bundestagsverwaltung
zu zahlen hätte. Diesen Veröffentlichungen muß entschieden
entgegengetreten und der Sachverhalt wahrheitsgemäß dargestellt
werden:
Ende der 90er Jahre wurde der NPD-Landesverband Thüringen von dem
damaligen Vorsitzenden Golkowski geführt, welcher in betrügerischer
Art und Weise "Freundschaftsdienste" für Bekannte leistete,
indem er Vordrucke von Spendenbescheinigungen der NPD mit fiktiven Zahlen
ausfüllte und diese ohne Wissen des Landesvorstandes selbst unterschrieb
und weiterreichte. Die Spendenbescheinigungen wurden von den "Begünstigten"
bei deren Einkommensteuererklärung an das Finanzamt gegeben, wofür
man 50 Prozent des Betrages beim Lohnsteuerjahresausgleich zurückerhielt.
Bei einer durchgeführten Finanzprüfung wurde die Unrichtigkeit
der Spendenbescheinigungen ohne Gegenwert entdeckt und der Landesverband
bzw. die Gesamtpartei unrechtmäßig zu einer Strafzahlung
von etwa 900.000 Euro verurteilt. Unrechtmäßig deshalb, weil
dies die Verfehlung einer Einzelperson war und bei keiner innerparteilichen
Prüfung der Fehler entdeckt hätte werden können - der
Rechenschaftsbericht war vollkommen in Ordnung gewesen. Es handelte
sich um die betrügerische Machenschaft eines Einzelnen, welcher
nach diesem Vorfall aus der NPD ausgeschlossen wurde. Die Partei aber
wurde rechtswidrig bestraft. Nach einer "gesunden Rechtsauffassung"
hätten nur der Übeltäter Golkowski und seine angeblichen
"Spender" belangt werden müssen. Das war aber nicht so.
Der Strafzahlungsbetrag wurde durch die Bundestagsverwaltung mit einbehaltener
Parteienfinanzierung der NPD verrechnet. Dieses Geld hat die NPD somit
niemals erhalten und deshalb konnte der zuständige Schatzmeister
den Betrag, der nie auf einem NPD-Konto einging, natürlich auch
nicht als erhalten verbuchen. Die Bundestagsverwaltung ist nun der Ansicht,
daß der Schatzmeister diesen nie eingegangenen Betrag im Kassenbuch
als Eingang und sofortigen Ausgang hätte verbuchen müssen.
Für diesen Zahlungsvorgang hätte es dann aber keinerlei Belege
wie Kontoauszüge gegeben und er wäre somit nicht korrekt gewesen.
Für diese "Unrichtigkeit" im Rechenschaftsbericht 2007
soll die NPD nun fast 2,5 Millionen Euro an erneuter Strafe zahlen.
Dagegen wird derzeit geklagt und irgendwann wohl auch obsiegt werden.
Allerdings werden die Gelder der Parteienfinanzierung bis auf weiteres
einbehalten und man versucht das Verfahren bis nach den Wahlen im Superwahljahr
2009 hinauszuschieben, um der NPD eventuell bevorstehende Wahlerfolge
in drei Bundesländern zu verderben. Das ist der alleinige Grund
allen Aufschreiens in den bundesdeutschen Medien.
Der Fall des ehemaligen Bundesschatzmeisters Erwin Kemna hat überhaupt
nichts mit dieser Sache zu tun, da jener Parteigelder auf sein Privatkonto
transferierte und somit nur der NPD finanziell geschadet hat, nicht
aber dem Steuerzahler. Dennoch wurden Razzien in der NPD-Bundesgeschäftsstelle
und Beschlagnahmungen von Datenträgern durchgeführt, um die
Strukturen der Partei zu durchleuchten. Diese Fakten sind dem Bürger
bisher von der Presse vorenthalten worden. Es soll der Eindruck erweckt
werden, daß die NPD auch nicht besser als die anderen Parteien
mit ihren echten Finanzskandalen sei.
Zwei Verfehlungen von Führungskräften werden dazu benutzt,
um eine ganze Partei, die laut Grundgesetz zur Willensbildung des deutschen
Volkes beiträgt, gezielt zu verunglimpfen. Man könnte meinen,
daß eine Form von Sippenhaft wieder den Weg in die Gesetzbücher
gefunden hätte.